. §8 des Luftsicherheitsgesetzes. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Personal- und Warenkontrolle. Unabhängig von Ihrer bisherigen Berufserfahrung - sei es in der Verwaltung als Sachbearbeiter/-in oder im Handwerk als Elektriker/-in - bieten wir Ihnen eine spannende neue Herausforderung und einen sicheren Arbeitsplatz am Flughafen.